Wir bezahlen für die Schülermonatskarten pro Kind rund
achtzig Euro pro Monat. Der Betrag wird von unserem Konto abgebucht, noch nie
gab es irgendwelche Zahlungsprobleme, wir sind eigentlich Traumkunden, finde
ich.
Schüler ab dem 15. Lebensjahr müssen als Nachweis ihrer
Schülereigenschaft die sogenannte Berechtigungskarte zur Benutzung von Schülerzeitkarten mit sich führen. Auf
diesem schicken, bahneigenen Formular bestätigt die Schule, dass der
Fahrkarteninhaber tatsächlich dort beschult wird. Damit das alles auch seine
Richtigkeit hat, muss die Bahn die Karte gegenzeichnen, erst dann gilt sie.
Man könnte natürlich in die Beförderungsrichtlinien
aufnehmen, dass bei Schülern ein gültiger Schülerausweis mitzuführen und auf
Verlangen vorzuzeigen ist, aber das würde den bürokratischen Aufwand unnötig
verringern und vermutlich die Fahrkartenkontrolleure intellektuell überfordern –
ich gehe davon aus, des Schülerausweise nicht einheitlich sind, so dass dem Betrug
Tür und Tor geöffnet würde.
Unsere Tochter wurde kontrolliert. Der
Berechtigungsausweis war seit kurzem abgelaufen, wir hatten das nicht bemerkt. Der
Schülerausweis wurde nicht akzeptiert, siehe oben. Der Kontrolleur hatte eine Auszubildende dabei und
wollte ihr nun vorführen, wie mit Schwarzfahrern umzugehen ist. Unsere Tochter wurde
über mehrere Bahnstationen quasi erkennungsdienstlich behandelt. Fingerabdrücke
wurden keine genommen, da hatte sie Glück. Sie durfte auch gerade noch an der
richtigen Station aussteigen, ich weiß nicht, was der Kontrolleur gemacht
hätte, wenn zu diesem Zeitpunkt die Daten noch nicht vollständig in seinem
Computer eingegeben worden wären.
Heim kam unsere Tochter dann mit einem langen Ausdruck:
Frau XY, geboren am, und so weiter, muss die Fahrpreisnacherhöhung von € 40,00
(inzwischen sind das übrigens € 60,00) bezahlen oder nachweisen, dass es einen
gültigen Fahrausweis gab. Nachzuweisen ist dies durch das Einscannen des
Fahrausweises und Übermittlung an diese Seite.
Die Damen im Reisezentrum konnten uns nicht helfen, das müsse online gemacht werden,
einfach so ganz naiv die Unterlagen vorzulegen am nächsten größeren Bahnhof, das
ist viel zu einfach, geht nicht.
Selbstverständlich haben wir umgehend die
Berechtigungskarte erneuert. Ich habe alles eingescannt und unter Angabe der FN-Nummer eine Nachricht an das oben verlinkte Schwarzfahrerportal geschickt, und jetzt das Antwortschreiben auf dem
Postweg erhalten:
„Sehr geehrte Frau DukeimNetz,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom xxx. Wir bedauern, dass
Ihr minderjähriges Kind am xxx während seiner Fahrt von xxx nach xxx in die
unangenehme Situation einer Fahrpreisnacherhebung kam.
Ihre Tochter konnte keine gültige Berechtigungskarte
vorlegen.
Wir haben Ihre Unterlagen geprüft und reduzieren unsere
Forderung auf den Betrag von € 7,00. Geben Sie dabei die Nummer der
Fahrpreisnacherhebung an.
Sehr geehrte Frau DukeimNetz, wir wünschen Ihrer Familie
künftig eine gute Fahrt.
Mit freundlichen Grüßen
DB Vertrieb GmbH
Fahrpreisnacherhebung“
Die € 7,00 werde ich brav überweisen, trotzdem täglich
dankbar sein, wenn meine Kinder überhaupt irgendwann ankommen, die mindestens
drei Verspätungen pro Fünftagewoche gelassen hinnehmen, nicht nachrechnen, wie
viele Stunden ich schon am Bahnhof auf die verspäteten Kinder gewartet habe (es
fährt kein vernünftiger Anschlussbus in unseren Teilort), nicht ausrechnen, wie
viel Benzin ich schon verfahren habe, weil Züge ganz ausgefallen sind
(Stuttgart 21 betrifft unsere Strecke, Weichen- und andere technische Probleme
sind Standard), nicht darüber nachdenken, was passiert wäre, wenn meine Tochter
vor einem Jahr so angegangen worden wäre – die jahrelange Aufbauarbeit, die es
überhaupt möglich gemacht hat, dass sie selbständig Zug fährt, wäre zunichte
gemacht worden.
Trotz eigentlich gültiger Fahrkarte.
Daher: kontrolliert gegebenenfalls alle bahn-amtlichen
Zusatzdokumente, sonst werdet ihr, bzw. eure Kinder, unversehens zum Verbrecher
;-)